Die Gebühren von Straßenverkehrsämtern werden mit der Antragstellung fällig. Es gilt die am Tag der Antragstellung gültige Gebühr des zuständigen Straßenverkehrsamtes. Zuständig ist das Straßenverkehrsamt des Kreises, in dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.
Gebühren Straßenverkehrsamt
Führerscheinantrag mit Probezeit | 49,70 € |
Führerscheinantrag ohne Probezeit | 48,90 € |
Nachträgliche Änderung der Prüfungssprache | 12,80 € |
Nachträgliche Änderung der beantragten Klassen | 12,80 € |
Antrag auf Durchführung eines Fahrschulwechsels | 12,80 € |
BF17 - Überprüfung einer Begleitperson** | 9,30 € |
Eintrag Schlüsselzahl B197 | 28,60 € |
Nachmeldung Eintrag Schlüsselzahl B197 | 41,40 € |
Die Gebühren der Straßenverkehrsämter unterliegen grundsätzlich einer Gebührenverordnung. Gebühren können bei den verschiedenen Straßenverkehrsämtern jedoch geringfügig variieren.