Gebühren Behörde + TÜV

Die Gebühren von Straßenverkehrsämtern werden mit der Antragstellung fällig. Es gilt die am Tag der Antragstellung gültige Gebühr des zuständigen Straßenverkehrsamtes. Zuständig ist das Straßenverkehrsamt des Kreises, in dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.

Gebühren Straßenverkehrsamt

Führerscheinantrag mit Probezeit             52,40 €
Führerscheinantrag ohne Probezeit 51,60 €
Nachträgliche Änderung der Prüfungssprache 12,80 €
Nachträgliche Änderung der beantragten Klassen 12,80 €
Antrag auf Durchführung eines Fahrschulwechsels 12,80 €
BF17 - Überprüfung einer Begleitperson**   9,30 €
Eintrag Schlüsselzahl B197 28,60 €
Nachmeldung Eintrag Schlüsselzahl B197 51,40 €


Die Gebühren der Straßenverkehrsämter unterliegen grundsätzlich einer Gebührenverordnung. Gebühren können bei den verschiedenen Straßenverkehrsämtern jedoch geringfügig variieren.


TÜV Gebuehrenliste 2021